Praxis für Physiotherapie

2435 Ebergassing, Liechtensteinstraße 35

Bitte bringen Sie zur Behandlung folgendes mit

 

Ärztliche Verordnung.
Für die Behandlung von medizinischen Problemen ist eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie, Einzelheilgymnastik, oder Massage unbedingt erforderlich. Hausbesuche können ebenfalls nur ärztlich verordnet werden.

Für vorbeugende Maßnahmen ist eine Verordnung nicht notwendig.

Bewilligung:
Für die Rückerstattung des Kostenteils durch Ihre Krankenkasse muss die Verordnung VOR der ersten Behandlung chefärztlich bewilligt werden.

 

Krankheitsrelevante Befunde und eventuell vorhandene Bilder

Bequeme Kleidung