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Praxis für Physiotherapie Ebergassing

  1. Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von einer Ärztin/einem Arzt (Haus-/ Facharzt). Die Verordnung muss die persönlichen Daten, eine medizinische Diagnose, die verordnete Behandlung und die Anzahl der Behandlungseinheiten beinhalten.
  2. Behandlungen, die im Bereich der Prävention stattfinden, erfordern keine ärztliche Verordnung. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Schmerzen oder andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie mir dies umgehend mit.
  3. Die Kosten der Behandlung werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ich habe keinen Vertrag mit einem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten bei mir und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
  4. Die Therapie wird per Überweisung nach einer vereinbarten Anzahl an Therapieeinheiten verrechnet. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine Sammelrechnung. Um einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, müssen sie diese, samt chefärztlich bewilligten Verordnungsschein, einreichen. Information bezüglich des zu erwartenden Kostenersatzes/ Kostenzuschusses holen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
  5. Der Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) und der Zahlungsmodus wird vereinbart.
  6. Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
  7. Bei vorzeitiger Beendigung der Therapie (durch PatientIn/ TherapeutIn) gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.
  8. Ich unterbreite Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen abzusprechen.
  9. Alle Informationen, die Sie mir geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
  10. Die Dokumentation der therapeutischen Befundung und Maßnahmen wird von mir über den gesetzlich bestimmten Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt.
  11. Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie dies unverzüglich – spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mitzuteilen. Andernfalls muss ich den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen.