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Praxis für Physiotherapie Ebergassing

Organisatorisches

Erstbehandlung

Bitte bringen Sie zur ersten Behandlung unbedingt eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie, bzw. Physiotherapie und Massage, sowie bereits vorliegende Befunde mit.

Am Anfang der ersten Einheit steht ein ausführliches Gespräch, danach erfolgt die physiotherapeutische Befundung/Untersuchung. Aufgrund dessen legen wir ein gemeinsames Therapieziel fest, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse

Mit einer Bewilligung der Verordnung für Physiotherapie durch Ihre Krankenkasse kann ein Teil der Therapiekosten nach Therapieende rückerstattet werden. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den Tarifen Ihrer Krankenkasse, sowie von der Therapiedauer und Art der Behandlung ab. Die verbleibenden Restkosten können durch entsprechende Zusatz-, oder Unfallversicherungen übernommen werden.

Präventive Behandlungen können auch ohne Verordnung privat in Anspruch genommen werden.

Terminabsage

Ich bitte Sie, Ihre Termine pünktlich einzuhalten, da ein verspätetes Eintreffen Ihre Therapiezeit reduziert.

Falls Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, so bald als möglich abzusagen. Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, muss ich Ihnen zur Gänze in Rechnung stellen.


Tarife

Physiotherapie bzw. Massage 15 min. 24 €
Physiotherapie bzw. Massage 30 min. 48 €
Physiotherapie bzw. Massage 45 min. 72 €
Physiotherapie bzw. Massage 60 min. 96 €
     

Die chefärztliche Bewilligung ihrer Verordnung vor der ersten Therapie garantiert Ihnen die teilweise Rückerstattung der Therapiekosten.